Die besondere Bank. Mit Fokus auf dem
Finanzbedarf land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe und Immobilienfinanzierungen.
Die besondere Bank. Mit Fokus auf dem
Finanzbedarf land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Immobilienfinanzierungen.
Über Calenberger
Besondere Anlagen
Als wertbeständige Anlagemöglichkeit bieten wir den Calenberger Wertbrief an – eine Termineinlage mit solider Verbindung von Rendite und Sicherheit. Und besonders umfangreichem Anlegerschutz.
Besondere Träger
Hinter unserer Hypothekenbank stehen als Träger zwei Ritterschaften. Das sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die es so nur in Niedersachsen gibt: die Calenberg-Göttingen-Grubenhagen’sche und die Hildesheim’sche Ritterschaft. Sie bestimmen die Besetzung unseres Verwaltungsrates, der unsere Geschäftspolitik überwachend begleitet.
Der Verwaltungsrat
Dietrich Freiherr von Hake (Vorsitzender)
Alexander Graf von Hardenberg (stellvertretender Vorsitzender)
Arndt von Pape
Christian-Friedrich von Alten
Dipl.-Kfm. Carsten Mörlins
Dr. Grace Krug von Nidda
Der Vorstand
Ein seit 1825 funktionierendes Geschäftsmodell
Jens Zotzmann
Vorstandsvorsitzender
„Wachsen aus eigener Kraft und ohne den Druck zur Gewinnmaximierung: Dank unserer seit 1825 gültigen Satzung ist uns Unabhängigkeit garantiert. Die Weitsicht unserer Gründerväter zahlt sich aus, denn unser Geschäftsmodell funktioniert bestens – heute und in Zukunft.“
Michael Lange
Vorstand
Michael Lange
Vorstand
Unser Team
Jens Zotzmann
Vorstandsvorsitzender
Michael Lange
Vorstand
Martina Eikhoff
Vorstandsassistentin
Sabine Knop
Vorstandsassistentin
Sven Wessarges
Diplom-Ökonom | Prokurist
Bodo Kreft
Kreditreferent | Kundenbetreuer Immobilien
Melanie Presink
Kreditreferentin | Kundenbetreuerin Landwirtschaft
Benjamin Precht
Kreditreferent | Kundenbetreuer Landwirtschaft & Immobilien
Astrid Steffen
Kreditreferentin
Beate Steincke
Kreditreferentin
Rüdiger Dreßler
Kreditreferent | Treuhänderverbindungsstelle
Maximilian Singbeil
Immobiliengutachter
Wibke Schimpf
Marketing- und Projektmanagement
Historie im Zeichen der Ritterschaften und Landschaften
Wenn eine Bank mit vollem Namen Calenberg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheim’scher ritterschaftlicher Kreditverein heißt, ist das etwas Besonderes.
Und wenn dieser vermutlich längste Name eines erfolgreichen Bankhauses auf eine mindestens ebenso lange und einzigartige Tradition verweisen kann, lohnt ein genauerer Blick.
1814
Von Ritterschaften und Landschaften
Wer an Ritter denkt, denkt an Burgen und Rüstungen. Aber an eine Bank?
Die Zeit der Ritter ist Vergangenheit, doch die Ritterschaften, deren Gründung bis ins 14. Jahrhundert zurückreichen, gibt es noch. Sie sind ein wichtiger politischer Faktor des damals ständisch regierten Königreichs Hannover – gewissermaßen tragende Säulen in den sogenannten Landschaften. Für ihre Region waren die Landstände mit der Ordnung der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten betraut. Sie repräsentierten die politische Vertretung der Bevölkerung gegenüber dem Herrscher.
Als 1814 erstmals eine allgemeine Ständeversammlung für das ganze Königreich Hannover einberufen wurde, der sogenannte allgemeine Landtag, hatten sich einige Landschaften schon vereinigt – zum Beispiel die Calenberg-Göttingen-Grubenhagen’sche und die Hildesheim’sche Landschaft.
GEORG IV. AUGUST FRIEDRICH war von 1820 bis 1830 König des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland und König von Hannover.
1825
Begründet in den historischen Landschaften
Der Beginn einer 200jährigen Erfolgsgeschichte.
Mit Erlaubnis von ganz oben.
Die Ritterschaften der Calenberg-Göttingen-Grubenhagen’schen und der Hildesheim’schen Landschaft, die einflussreichsten Kräfte in der damaligen Ständegesellschaft, baten im Jahr 1825 König Georg IV. um Erlaubnis, einen Kreditverein zu gründen.
Damit wollten sie einem verbreiteten Problem begegnen: Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Getreidepreise unter Druck geraten, ein ausreichendes Wirtschaften oder gar notwendige Investitionen waren kaum möglich. Viele Landwirte, auch Besitzer großer Rittergüter, benötigten Geld. Niemand jedoch wollte zu annehmbaren Konditionen verleihen. 1825 wurde daher der Calenberg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheim’sche Ritterschaftliche Kreditverein durch eine königlich genehmigte Verordnung gegründet.
Jetzt war es möglich, mit Grund und Boden gedeckte Anleihen auszugeben, die für Gläubiger dank der hohen Sicherheit schnell zu einer interessanten Anlage wurden. Das mit den Pfandbriefen eingesammelte Kapital konnte der Kreditverein langfristig und zu günstigen Bedingungen an seine Kreditnehmer – schon bald waren es nicht mehr nur die Rittergutsbesitzer – herausgeben. Das war der Beginn einer 200 Jahre dauernden Erfolgsgeschichte.
2005
Sonderstatus durch Ausnahmeregelung im novellierten Pfandbriefgesetz
Der Calenberger Kreditverein ist nicht nur eine der ältesten, sondern auch die kleinste Hypothekenbank Deutschlands.
Für den Calenberger Kreditverein wurde eine Ausnahme in das 2005 novellierte Deutsche Pfandbriefgesetzt geschrieben. Diese ist nötig, um weiterhin zur kostengünstigen Refinanzierung der Hypothekenkredite am Kapitalmarkt Pfandbriefe ausgeben zu können, obwohl der Kreditverein nicht über das geforderte Eigenkapital von 25 Millionen Euro verfügt. Die Nennung in einem Bundesgesetz kann wohl nicht jede Bank vorweisen.
Ein weitsichtiger Satzungsauftrag.
Die Gründung des Calenberger Kreditvereins erzählt von dem einstigen Selbstbewusstsein und Stärke der Ritterschaft:
Wir begreifen sie als Ausdruck von Verbundenheit und Verantwortungsgefühl für Land und Leute. Die Satzung des Calenberger Kreditvereins, die seit 1825 beinahe unverändert gilt, zeugt von einer Weitsicht der Gründungsmitglieder, die der heutigen Finanzbranche gut tun würde. Dem Kreditverein wurde der satzungsmäßige Auftrag erteilt, der Land- und Forstwirtschaft möglichst günstigen Realkredit zu gewähren. Erweitert wurde der Geschäftszweck inzwischen um die Immobilienfinanzierung im Geschäftsgebiet, das im Wesentlichen den Regierungsbezirk Hannover und angrenzende Regionen umfasst. Die Kreditvergabe soll langfristig erfolgen und auf eine allmähliche Schuldenbefreiung hinwirken. Ausdrücklich wird betont, dass die Erzielung von Gewinn „insoweit nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“ ist, der allerdings sehr wohl nach allgemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten und kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist.
Heute
VON RITTERSCHAFTEN UND LANDSCHAFTEN – der Calenberger Kreditverein mit Sitz An der Börse 2 in Hannover
Ritterschaften mit
tragender Rolle
Heute sind die Ritterschaften mitgliedschaftliche Vereinigungen öffentlichen Rechts und nehmen in den historischen Landschaften öffentliche Aufgaben im heimatkulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Bereich war.
Bis in die Gegenwart sind die beiden Ritterschaften – die Calenberg-Göttingen-Grubenhagen’sche und die Hildesheim’sche Ritterschaft – Träger des gleichnamigen Kreditvereins, dem „Calenberger“. Sie entscheiden über die Besetzung des Verwaltungsrates, der seinerseits die Geschäftspolitik überwachend begleitet.
Hier finden Sie weitere Informationen über die niedersächsischen Landschaften: landschaften.de.
Die 2014 erschienene Publikation „200 Jahre Erste allgemeine Ständeversammlung – Von Landschaften und Landschaftsverbänden“ steht hier zum Download bereit: Broschüre
Historie im Zeichen der Ritterschaften und Landschaften
Wenn eine Bank mit vollem Namen Calenberg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheim’scher ritterschaftlicher Kreditverein heißt, ist das etwas Besonderes.
Und wenn dieser vermutlich längste Name eines erfolgreichen Bankhauses auf eine mindestens ebenso lange und einzigartige Tradition verweisen kann, lohnt ein genauerer Blick.
1814
Von Ritterschaften und Landschaften
Wer an Ritter denkt, denkt an Burgen und Rüstungen. Aber an eine Bank?
Die Zeit der Ritter ist Vergangenheit, doch die Ritterschaften, deren Gründung bis ins 14. Jahrhundert zurückreichen, gibt es noch. Sie sind ein wichtiger politischer Faktor des damals ständisch regierten Königreichs Hannover – gewissermaßen tragende Säulen in den sogenannten Landschaften. Für ihre Region waren die Landstände mit der Ordnung der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten betraut. Sie repräsentierten die politische Vertretung der Bevölkerung gegenüber dem Herrscher.
Als 1814 erstmals eine allgemeine Ständeversammlung für das ganze Königreich Hannover einberufen wurde, der sogenannte allgemeine Landtag, hatten sich einige Landschaften schon vereinigt – zum Beispiel die Calenberg-Göttingen-Grubenhagen’sche und die Hildesheim’sche Landschaft.
GEORG IV. AUGUST FRIEDRICH war von 1820 bis 1830 König des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland und König von Hannover.
1825
Begründet in den historischen Landschaften
Der Beginn einer 200jährigen Erfolgsgeschichte.
Mit Erlaubnis von ganz oben.
Die Ritterschaften der Calenberg-Göttingen-Grubenhagen’schen und der Hildesheim’schen Landschaft, die einflussreichsten Kräfte in der damaligen Ständegesellschaft, baten im Jahr 1825 König Georg IV. um Erlaubnis, einen Kreditverein zu gründen.
Damit wollten sie einem verbreiteten Problem begegnen: Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Getreidepreise unter Druck geraten, ein ausreichendes Wirtschaften oder gar notwendige Investitionen waren kaum möglich. Viele Landwirte, auch Besitzer großer Rittergüter, benötigten Geld. Niemand jedoch wollte zu annehmbaren Konditionen verleihen. 1825 wurde daher der Calenberg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheim’sche Ritterschaftliche Kreditverein durch eine königlich genehmigte Verordnung gegründet.
Jetzt war es möglich, mit Grund und Boden gedeckte Anleihen auszugeben, die für Gläubiger dank der hohen Sicherheit schnell zu einer interessanten Anlage wurden. Das mit den Pfandbriefen eingesammelte Kapital konnte der Kreditverein langfristig und zu günstigen Bedingungen an seine Kreditnehmer – schon bald waren es nicht mehr nur die Rittergutsbesitzer – herausgeben. Das war der Beginn einer 200 Jahre dauernden Erfolgsgeschichte.
2005
Sonderstatus durch Ausnahmeregelung im novellierten Pfandbriefgesetz
Der Calenberger Kreditverein ist nicht nur eine der ältesten, sondern auch die kleinste Hypothekenbank Deutschlands.
Für den Calenberger Kreditverein wurde eine Ausnahme in das 2005 novellierte Deutsche Pfandbriefgesetzt geschrieben. Diese ist nötig, um weiterhin zur kostengünstigen Refinanzierung der Hypothekenkredite am Kapitalmarkt Pfandbriefe ausgeben zu können, obwohl der Kreditverein nicht über das geforderte Eigenkapital von 25 Millionen Euro verfügt. Die Nennung in einem Bundesgesetz kann wohl nicht jede Bank vorweisen.
Ein weitsichtiger Satzungsauftrag.
Die Gründung des Calenberger Kreditvereins erzählt von dem einstigen Selbstbewusstsein und Stärke der Ritterschaft:
Wir begreifen sie als Ausdruck von Verbundenheit und Verantwortungsgefühl für Land und Leute. Die Satzung des Calenberger Kreditvereins, die seit 1825 beinahe unverändert gilt, zeugt von einer Weitsicht der Gründungsmitglieder, die der heutigen Finanzbranche gut tun würde. Dem Kreditverein wurde der satzungsmäßige Auftrag erteilt, der Land- und Forstwirtschaft möglichst günstigen Realkredit zu gewähren. Erweitert wurde der Geschäftszweck inzwischen um die Immobilienfinanzierung im Geschäftsgebiet, das im Wesentlichen den Regierungsbezirk Hannover und angrenzende Regionen umfasst. Die Kreditvergabe soll langfristig erfolgen und auf eine allmähliche Schuldenbefreiung hinwirken. Ausdrücklich wird betont, dass die Erzielung von Gewinn „insoweit nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“ ist, der allerdings sehr wohl nach allgemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten und kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist.
Heute
VON RITTERSCHAFTEN UND LANDSCHAFTEN – der Calenberger Kreditverein mit Sitz An der Börse 2 in Hannover
Ritterschaften mit
tragender Rolle
Heute sind die Ritterschaften mitgliedschaftliche Vereinigungen öffentlichen Rechts und nehmen in den historischen Landschaften öffentliche Aufgaben im heimatkulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Bereich war.
Bis in die Gegenwart sind die beiden Ritterschaften – die Calenberg-Göttingen-Grubenhagen’sche und die Hildesheim’sche Ritterschaft – Träger des gleichnamigen Kreditvereins, dem „Calenberger“. Sie entscheiden über die Besetzung des Verwaltungsrates, der seinerseits die Geschäftspolitik überwachend begleitet.
Hier finden Sie weitere Informationen über die niedersächsischen Landschaften: landschaften.de.
Die 2014 erschienene Publikation „200 Jahre Erste allgemeine Ständeversammlung – Von Landschaften und Landschaftsverbänden“ steht hier zum Download bereit: Broschüre