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Satzung des Calenberger Kreditvereins

Satzung 2022

1825 wurde durch „die Ritterschaften der Fürstenthümer Calenberg, Grubenhagen und Hildesheim und der mit diesen Provinzen verbundenen Landestheilen des Königreichs Hannover“ der Calenberg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheim’sche Ritterschaftliche Kreditverein durch königlich genehmigte Satzung gegründet.

Die letzte Veröffentlichung der Satzung in ihrer vorliegenden gültigen Fassung erfolgte mit Genehmigung des Niedersächsischen Ministers der Finanzen im Niedersächsischen Ministerialblatt am 30. August 2018.
(Nds. MBl. Nr. 31/2018 S. 817 ff.)
 

BESTÄTIGUNGSERKLÄRUNG NACH ANLAGENVERORDNUNG

OFFENLEGUNGSBERICHTE

Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, um die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. In Deutschland werden die Vorgaben zur Offenlegung durch die seit 01.01.2014 gültigen Regelungen gem Art. 431 bis 455 CRR umgesetzt. Ergänzt werden diese Vorschriften durch zusätzliche Regelungen in § 26a KWG (n.F.)


 

BERICHTE GEMÄß § 28 PFANDBRIEFGESETZ